ANZEIGE

21-Millionen-Dollar-Klage enthüllt Risiken von Donor-Advised-Funds

Ein US-Rechtsstreit um einen Wohltätigkeitsfonds zeigt, wie wenig Kontrolle Spender über ihr eigenes Geld behalten.

•• 3 Min
21-Millionen-Dollar-Klage enthüllt Risiken von Donor-Advised-Funds

Ein 63-jähriger Amerikaner aus Kansas verklagt die gemeinnützige Organisation WaterStone, die einen Familien-Wohltätigkeitsfonds im Wert von 21 Millionen Dollar verwaltet. Philip Peterson wirft der christlichen Non-Profit-Organisation vor, seit Anfang 2024 keine seiner empfohlenen Fördergelder ausgezahlt und ihm den Zugang zu Kontoinformationen gesperrt zu haben. Die Klage wurde vor einem Bundesgericht in Colorado eingereicht.

Der Fonds wurde 2005 von Petersons Vater Gordon Peterson gegründet, einem Immobilieninvestor und gläubigen Christen. Nach dem Tod des Vaters 2019 und dem Tod seiner Mutter Ruth 2021 verblieb Philip Peterson als alleiniger Nachfolgeberater. Bis Ende 2023 wies der Fonds ein Vermögen von 21 Millionen Dollar auf – seitdem hat Peterson nach eigenen Angaben keine Informationen über dessen Entwicklung erhalten.

Der Konflikt eskalierte laut Peterson im Frühjahr 2024, als WaterStone-CEO Ken Harrison ankündigte, nur noch Ausschüttungen aus den Anlageerträgen vornehmen zu wollen, um das Kapital dauerhaft zu erhalten. Peterson lehnte dies ab, da dies die üblichen jährlichen Zuwendungen von 2,3 bis 2,5 Millionen Dollar nicht mehr ermöglicht hätte. Als er im März 2024 per Zoom ankündigte, den Fonds zu einem anderen Sponsor übertragen zu wollen, soll Harrison das Gespräch abrupt beendet und jeglichen weiteren Kontakt untersagt haben.

Was sind Donor-Advised Funds?

Donor-Advised Funds, kurz DAFs, sind in den USA ein weit verbreitetes Instrument für steuerlich begünstigte Philanthropie. Spender zahlen Geld oder andere Vermögenswerte ein und erhalten sofort einen Steuerabzug – die eigentliche Ausschüttung an Wohltätigkeitsorganisationen kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Laut dem DAF Research Collaborative flossen 2024 fast 90 Milliarden Dollar in solche Fonds, das Gesamtvermögen aller DAFs belief sich auf rund 326 Milliarden Dollar.

Der entscheidende Haken: Die Vermögenswerte werden rechtlich von den verwaltenden Organisationen – den sogenannten Sponsoren – kontrolliert, nicht vom Spender selbst. Dieser kann lediglich Empfehlungen aussprechen, hat aber kaum rechtliche Handhabe, falls der Sponsor diese ignoriert. Im Gegensatz zu privaten Stiftungen sind DAFs zudem nicht verpflichtet, Gelder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens auszuschütten – ein häufig kritisierter Punkt.

Rechtsprofessorin Dana Brakman Reiser von der Brooklyn Law School betont, dass Petersons Fall ein seltenes Szenario darstelle. Große kommerzielle DAF-Sponsoren wie Fidelity Charitable oder Schwab Charitable seien in der Regel bestrebt, Spender zufrieden zu stellen. Dennoch bestehe ein struktureller Interessenkonflikt: Sponsoren verdienen durch Verwaltungsgebühren und haben damit einen finanziellen Anreiz, weniger Kapital auszuschütten, erklärt Chuck Collins vom Institute for Policy Studies.

Rechtliche Präzedenzfälle und Konsequenzen

Petersons Anwalt Andrew Nussbaum warnt, dass ein Urteil zugunsten von WaterStone einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte – nämlich dass benannte Nachfolgeberater keinerlei Beratungsprivilegien besitzen. Das würde die Rechtsunsicherheit für DAF-Spender erheblich erhöhen.

Es ist nicht das erste Mal, dass DAFs vor Gericht landen. 2018 verklagte ein Hedgefonds-Ehepaar Fidelity Charitable, weil der Sponsor gespendete Aktien im Wert von ursprünglich 100 Millionen Dollar innerhalb weniger Stunden verkauft hatte, anstatt sie schrittweise zu liquidieren. Das Gericht entschied damals zugunsten von Fidelity Charitable.

Peterson fordert nun gerichtlich die Wiederherstellung seiner Beratungsrechte sowie die Übertragung des Fonds an einen anderen Sponsor, um die Spendentätigkeit vollständig wieder aufnehmen zu können. WaterStone hat bis Mitte März Zeit, auf die Klage zu antworten oder einen Antrag auf Abweisung zu stellen. Der Fall dürfte die Diskussion über Regulierung und Transparenz von DAFs in den USA weiter befeuern.

Donor-Advised FundDAFPhilanthropieWaterstoneWohltätigkeitsfonds

Meistgelesene News

  1. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  2. Michigan entzieht Millie Montana 20 Lizenzen wegen als Blüten deklarierter Erde
  3. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  4. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  5. Georgien erlaubt Postversand von Medizinalcannabis – USPS ohne Stellungnahme

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.