ANZEIGE

Gallup-Erhebung: Cannabis verdrängt Tabak als meistgerauchte Substanz in den USA

Eine Gallup-Umfrage belegt, dass in den USA erstmals mehr Erwachsene Cannabis als Tabakzigaretten rauchen. Die Entwicklung ist Teil eines tiefgreifenden gesellschaftlichen und regulatorischen Wandels, der auch für Anleger der Cannabisbranche zentrale Impu

•• 3 Min
Gallup-Erhebung: Cannabis verdrängt Tabak als meistgerauchte Substanz in den USA

Eine aktuelle Erhebung von Gallup dokumentiert einen historischen Einschnitt im Konsumverhalten der US-Bevölkerung: Mittlerweile konsumieren mehr volljährige Amerikaner Marihuana als Tabakzigaretten. Der Zigarettenkonsum fiel dabei auf ein noch nie dagewesenes Niveau, während die Nutzung von Cannabis sich seit 2013 mehr als verdoppelt hat.

Die Umfrageergebnisse sind Teil eines tiefgreifenden gesellschaftlichen und drogenpolitischen Wandels in den Vereinigten Staaten. Während die Freigabe von Marihuana in immer weiteren Bundesstaaten voranschreitet, nimmt die gesellschaftliche Billigung des Tabakrauchens seit Jahrzehnten beständig ab.

FDA in der Kritik, neue Gesetzesvorhaben

Der Congressional Research Service (CRS) hat deutliche Vorwürfe gegen die Food and Drug Administration (FDA) erhoben. Der Wissenschaftliche Dienst des US-Kongresses beschuldigt die Behörde, bei der Herausgabe von Verzeichnissen hanfbasierter Cannabinoide sowie bei der Formulierung von Richtlinien zum Begriff „Behälter“ im Kontext von THC-Produktmengen um mehr als ein halbes Jahr im Verzug zu sein.

In Kalifornien haben die Abgeordneten ein Gesetz an Gouverneur Gavin Newsom (D) weitergeleitet, das genauer festlegt, welche Marihuana-Verpackungen und -Kennzeichnungen untersagt sind, wenn sie darauf ausgelegt sind, Minderjährige anzusprechen. Dieser Vorstoß ist Teil umfassenderer Maßnahmen zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes im regulierten Cannabisgeschäft.

Oregon strebt strengere Regeln für Esswaren an

Ein Abgeordneter aus Oregon kündigte einen neuen Anlauf an, um Marihuana-haltige Lebensmittel mit mehr als 10 Milligramm THC ab dem Jahr 2027 zu untersagen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag war in diesem Jahr zuvor gescheitert. Die 10-Milligramm-Grenze ist ein viel diskutierter Richtwert in der Cannabisregulierung, da die Bundesstaaten unterschiedliche Obergrenzen für THC in konsumierbaren Produkten vorsehen.

Gewerkschaftliche Vertretung in der Cannabisbranche

Die Belegschaft der Key Cannabis Dispensary in Springfield, Missouri, hat einen Tarifvertrag gebilligt. Es handelt sich um erst das zweite Cannabisunternehmen im Bundesstaat, das eine gewerkschaftliche Vereinbarung abschließen konnte. Diese Entwicklung verdeutlicht, dass die gewerkschaftliche Organisation auch in der noch jungen Cannabisindustrie zunehmend an Relevanz gewinnt.

Globale Entwicklungen und wissenschaftliche Studien

Auch außerhalb der USA bewegt sich etwas: Das Parlament von Botswana verabschiedete eine Änderung eines Gesetzes zur Wirtschaftsförderung, um den Aufbau einer legalen Cannabisindustrie zu erleichtern. Das afrikanische Land schließt sich damit einer steigenden Anzahl von Nationen an, die ökonomische Potenziale im Cannabissektor erkennen.

Auch die Forschung liefert neue Erkenntnisse. Eine Untersuchung ergab, dass Marihuana zur Symptomkontrolle beitragen, die Abhängigkeit von opioidhaltigen Medikamenten reduzieren und möglicherweise die Lebensqualität von Patienten mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen verbessern kann. Eine weitere Studie zeigte, dass der lebenslange und aktuelle Konsum psychedelischer Substanzen mit einer besseren exekutiven Funktionsfähigkeit verbunden war.

Übernahmestreit zwischen Aurora Cannabis und Curaleaf

Im unternehmerischen Bereich gibt es Konflikte: Aurora Cannabis Inc. hat Einspruch gegen das erhoben, was der Konzern als „ungenau Aussagen“ von Curaleaf Holdings, Inc. bezeichnete, und zwar im Zusammenhang mit dem feindlichen Übernahmeangebot des Unternehmens an Aurora. Curaleaf wies die Vorwürfe zurück und erklärte, dass „Auroras substanzlose Einwände und völlig irreführende Kennzahlen nichts an den Tatsachen ändern.“ Zudem gaben NCS Analytics und CRB Monitor den Start einer strategischen Kooperation bekannt.

Regulatorische Neuerungen in den Einzelstaaten

In verschiedenen US-Bundesstaaten zeichnen sich regulatorische Anpassungen ab: Die Aufsichtsbehörden in Louisiana haben Änderungen an den Vorschriften für die Nutzung von medizinischem Cannabis durch Personen unter Bewährungsaufsicht vorgelegt. In Colorado wurden Richtlinien zu einem neuen Track-and-Trace-System für Cannabisbestände veröffentlicht. New Mexico hat begonnen, Anträge auf Lizenzen zur Herstellung von medizinischem Psilocybin entgegenzunehmen. Arizona stellte einen Fünf-Millionen-Dollar-Zuschuss für die Ibogain-Forschung bereit.

Der republikanische Kandidat für das Gouverneursamt in Oklahoma, Gentner Drummond, derzeit Attorney General des Staates, äußerte sich zu Kritik an einer Bank, deren Eigentümer er ist und die Finanzdienstleistungen für staatlich lizenzierte medizinische Cannabisbetriebe anbietet. Das Editorial Board der Dallas Morning News wiederum kritisierte den texanischen Attorney General Ken Paxton (R), der für den US-Senat kandidiert, dafür, dass er einer Diskussion über die Cannabispolitik ausgewichen sei.

CannabisrauchenGallup-UmfrageUSAMarihuanaFDAKalifornienCannabis-GesetzeAurora Cannabis

Meistgelesene News

  1. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  2. Michigan entzieht Millie Montana 20 Lizenzen wegen als Blüten deklarierter Erde
  3. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  4. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  5. Georgien erlaubt Postversand von Medizinalcannabis – USPS ohne Stellungnahme

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.