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BGH verhandelt Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz

Die Deutsche Umwelthilfe fordert vor dem höchsten deutschen Zivilgericht ein Verkaufsverbot für Verbrenner ab 2030.

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BGH verhandelt Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz

Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit zwei wegweisenden Klimaklagen gegen die Automobilkonzerne BMW und Mercedes-Benz. Kläger ist die Deutsche Umwelthilfe, die den Autobauern untersagen lassen will, ab dem Jahr 2030 noch Neuwagen mit Verbrennungsmotor zu verkaufen. Die Aktenzeichen lauten VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23.

Die Geschäftsführer der Umwelthilfe stützen ihre Klage auf das im Grundgesetz verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht. Ihre Argumentation: BMW und Mercedes verbrauchen einen unverhältnismäßig großen Anteil des globalen und nationalen CO2-Budgets. Dies schränke den politischen Handlungsspielraum ein und erzwinge künftig noch drastischere Klimaschutzmaßnahmen – die wiederum individuelle Freiheitsrechte der Bürger beschneiden würden.

Im Kern geht es um eine grundsätzliche Rechtsfrage: Können Unternehmen auch ohne staatliche Vorgaben gerichtlich zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet werden? Diese Frage hat für die gesamte deutsche Wirtschaft erhebliche Tragweite.

Verfassungsgericht als Blaupause

Die Kläger berufen sich auf den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Damals hatte das Gericht vom Gesetzgeber Nachbesserungen am Klimaschutzgesetz verlangt, da bestehende Regelungen Emissionsminderungslasten unumkehrbar in die Zeit nach 2030 verschöben und damit Freiheitsrechte jüngerer Generationen verletzten. Der entscheidende Unterschied zur aktuellen Klage: Damals stand die staatliche Pflicht im Fokus – nun sollen erstmals privatwirtschaftliche Großemittenten in die Pflicht genommen werden.

In den Vorinstanzen scheiterte die Umwelthilfe sowohl in München als auch in Stuttgart. Die Gerichte wiesen die Klagen gegen die Autohersteller ab. Ob der BGH noch am Verhandlungstag ein Urteil verkündet, blieb zunächst offen.

Bedeutung für Anleger

Für Investoren ist das Verfahren von besonderer Relevanz. Ein Urteil zugunsten der Kläger könnte weitreichende Konsequenzen für die Geschäftsmodelle der deutschen Automobilbranche haben und neue rechtliche Risiken für börsennotierte Industrieunternehmen mit hohem CO2-Ausstoß begründen. BMW und Mercedes-Benz gehören zu den schwergewichtigsten Titeln im deutschen Leitindex DAX.

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