New Yorker Cannabis-Firmen: Hohe Gehälter, mangelnde Profitabilität
New Yorks Cannabisbranche zahlt überdurchschnittliche Löhne von 25,87 Dollar pro Stunde, doch nur 36 Prozent der Betreiber arbeiten profitabel – ein alarmierender Wert für Anleger, die in US-Cannabisaktien investieren möchten.

Der Cannabismarkt in New York, der auf ein Handelsvolumen von 1,7 Milliarden US-Dollar kommt, entlohnt seine Arbeitskräfte deutlich besser als andere Wirtschaftsbereiche – und stürzt dadurch zahlreiche Firmen in die Verlustzone. Dies geht aus einer aktuellen Erhebung der Unternehmensberatung FTI Consulting hervor, die ein Zusammenschluss von Cannabisunternehmen in Auftrag gegeben hatte. Mit der Studie wehren sich die Betreiber gegen ein geplantes Gesetzesvorhaben, das die Vergütungen im Sektor weiter ansteigen lassen könnte.
Ein im Cannabisbereich Beschäftigter in New York erhält im Schnitt 25,87 Dollar je Stunde – das sind rund 19 Prozent mehr als der US-weite Durchschnittsverdienst von 21,67 Dollar. Dennoch arbeiten die meisten Betriebe nicht gewinnbringend: Lediglich 36 Prozent der befragten Unternehmen erwirtschaften Überschüsse. Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang im Vergleich zur Prognose des New Yorker Office of Cannabis Management (OCM) vom Jahresanfang, das damals noch etwa die Hälfte aller Firmen als profitabel eingeschätzt hatte.
Die Untersuchung im Einzelnen
Die anonym durchgeführte Studie erfasste 40 Lizenznehmer und wertete die Gehälter von rund 1.400 Mitarbeitern aus. Beschäftigte im Einzelhandel verdienen demnach 25,55 Dollar pro Stunde – ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem landesweiten Durchschnitt von 20,47 Dollar. Die tatsächlichen Bezüge im Cannabissektor dürften durch Trinkgelder sogar noch höher ausfallen, wie die Erhebung anmerkt.
Die überdurchschnittlichen Löhne setzen die Firmen massiv unter Druck: 57 Prozent der Betreiber verbuchten im abgelaufenen Geschäftsjahr Verluste, wobei 79 Prozent von ihnen bereits seit mehr als 15 Monaten in den roten Zahlen stecken. Ebenfalls 57 Prozent der Lizenznehmer haben entweder Personal abgebaut oder die Mitarbeiterzahl konstant gehalten.
Aufschlussreich ist der Vergleich der Lohnkostenquote: Cannabisunternehmen verwenden 22 Prozent ihres Bruttoumsatzes für Gehälter, während es in anderen konventionellen Branchen des Bundesstaates 23 Prozent sind. Für Einzelhändler liegen die Personalkosten mit 19 Prozent des Umsatzes jedoch mehr als doppelt so hoch wie die gesamten Lohnkosten anderer New Yorker Einzelhandelsgeschäfte.
Hintergrund der Befragung ist eine politische Auseinandersetzung um die künftige Arbeitsregulierung in der Cannabisindustrie. Gouverneurin Kathy Hochul muss bis zum Jahreswechsel entscheiden, ob sie einen Gesetzesentwurf unterzeichnet, den das Staatsparlament im Juni verabschiedet hat. Dieser würde ein bestehendes, gewerkschaftsfreundliches Landesgesetz durch ein neu geschaffenes Beratungsgremium ersetzen, das Mindestlöhne für die Cannabissparte vorschlagen soll.
Bisherige Entwicklungen im Überblick
Bereits am 18. September 2026 berichtete cannabisaktien.news, dass die Cannabisindustrie in New York in einer Zahlungskrise steckt. Damals gab das OCM bekannt, dass 87 Händler – etwa 12 Prozent aller lizenzierten Marihuana-Verkaufsstellen im Bundesstaat – auf einer offiziellen Liste säumiger Schuldner stehen. Gemeinsam belaufen sich ihre Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten auf rund 3,89 Millionen Dollar.
Am 7. August 2026 unterzeichnete Gouverneurin Hochul ein Gesetz, das Marihuana-Mikrounternehmen die uneingeschränkte Teilnahme an Cannabis-Bauernmärkten und Pop-up-Events gestattet. Zuvor durften Inhaber von Mikrounternehmenslizenzen dort ausschließlich ihre eigenen Produkte verkaufen.
Am 15. September 2026 berichtete cannabisaktien.news zudem, dass New York eine Verschärfung der Maßnahmen gegen illegale Hanf-THC-Getränke erwägt. Beamte im Umfeld von Gouverneurin Hochul erklärten, dass der Verkauf von Hanf-THC-Getränken in herkömmlichen Einzelhandelsgeschäften die legale Cannabisindustrie untergrabe.
Bedeutung für Kapitalanleger
Für private Anleger aus Deutschland, die am US-Cannabismarkt partizipieren möchten, verdeutlicht das Beispiel New York die spezifischen Risiken regulierter Teilmärkte. Zwar könnte die Branche auf Bundesebene von einer möglichen Neuklassifizierung von Marihuana profitieren, doch gilt dies für New York nur eingeschränkt: Die finale Anordnung des US-Justizministeriums vom April, lizenziertes medizinisches Cannabis als Wirkstoff der Kategorie 3 einzustufen, betrifft lediglich die wenigen Betreiber mit einer medizinischen Cannabisgenehmigung. Die meisten Lizenzen in New York wurden seit dem Start der Erwachsenenkonsum-Verkäufe im Jahr 2022 ausgestellt und unterliegen weiterhin der strengeren Kategorie 1 des Bundesrechts.
Die hohen Lohnaufwendungen, die Zahlungsschwierigkeiten gegenüber Lieferanten und die Konkurrenz durch illegale Hanf-THC-Produkte beeinträchtigen die Ertragskraft der New Yorker Betreiber erheblich. Hinzu kommt ein noch nicht abgeschlossener Rechtsstreit um die sogenannten Labor Peace Agreements: Ein von der Muttergesellschaft des New Yorker Cannabis-Einzelhändlers Gotham eingereichter Gerichtsfall, der die Verpflichtung zu solchen Abkommen anficht, ist weiterhin offen.
Zukunftsaussichten
Gouverneurin Kathy Hochul hat bis zum Jahresende Zeit, über den Gesetzesentwurf zur Einrichtung eines Cannabis Industry Wage Board zu befinden. Sollte sie das Vorhaben unterzeichnen, würde ein neu geschaffener Beirat Mindestlöhne für die Cannabissparte empfehlen. Gleichzeitig würde die umstrittene Auflage entfallen, dass Lizenzinhaber ein Labor Peace Agreement mit einer anerkannten Gewerkschaft abschließen müssen. Die Cannabisbetreiber haben Hochul bereits aufgefordert, ihr Veto gegen das Gesetz einzulegen.
Begriffe kurz erläutert
- Labor Peace Agreement: Eine Übereinkunft zwischen einem Arbeitgeber und einer Gewerkschaft, in der sich die Gewerkschaft verpflichtet, während eines Organisationsversuchs oder Tarifverhandlungen auf Streiks und Arbeitskampfmaßnahmen zu verzichten.
- Office of Cannabis Management (OCM): Die staatliche Aufsichtsbehörde in New York, die für die Regulierung und Lizenzierung des legalen Cannabismarktes zuständig ist.
- Abschnitt 280E des US-Steuerkodex: Eine Bundessteuervorschrift, die Unternehmen, die mit kontrollierten Substanzen der Kategorie 1 oder 2 handeln, den Abzug normaler Betriebsausgaben untersagt und damit ihre Steuerlast drastisch erhöht.
