ANZEIGE

Nebraska plant neue Cannabis-Regeln und Gebühren für Lizenzen

Die Nebraska Medical Cannabis Commission plant umfassende Regeländerungen, darunter eine neue Gebührenordnung und die Streichung des Schedule-I-Hinweises auf Etiketten. Eine öffentliche Anhörung findet am Donnerstag statt, die endgültige Genehmigung könnt

•• 3 Min
Nebraska plant neue Cannabis-Regeln und Gebühren für Lizenzen

Die Nebraska Medical Cannabis Commission denkt über weitreichende Anpassungen ihrer Richtlinien für medizinisches Cannabis nach. Ein zentraler Vorschlag sieht vor, die Pflicht zur Kennzeichnung von Produkten als kontrollierte Substanz der Kategorie I (Schedule I) abzuschaffen. Damit soll der medizinischen Verwendung von Cannabis vor dem Hintergrund der bundesweiten Neueinstufung Rechnung getragen werden.

Wer sich zu den geplanten Regeländerungen äußern möchte, hat am Donnerstag die Gelegenheit dazu – entweder persönlich oder durch Einsendung schriftlicher Stellungnahmen bis zum Tagesende. Die öffentliche Anhörung startet um 13:00 Uhr im State Office Building im Zentrum von Lincoln. Sie ist auf maximal drei Stunden angesetzt oder endet, sobald keine weiteren Wortmeldungen mehr eingehen – je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt.

Die Redezeit pro Person ist auf drei Minuten beschränkt, bei besonders vielen Teilnehmern auf zwei Minuten. Schriftliche Kommentare können per E-Mail an mcc.contact@nebraska.gov oder auf dem Postweg an die Nebraska Medical Cannabis Commission, PO Box 95046, Lincoln, Nebraska 68509-5046, bis 23:59 Uhr am Donnerstag übermittelt werden. Wer persönlich erscheint, sollte nach Möglichkeit ebenfalls schriftliche Unterlagen dabeihaben.

Neue Gebührenordnung als wichtigste Änderung

Der aktuelle Vorschlag bringt einige wesentliche Neuerungen mit sich, wobei die geplante Gebührenstruktur für Antragsteller die bedeutendste ist. Vorgesehen sind eine Antragsgebühr in Höhe von 5.000 Dollar, jährliche Lizenz- und Erneuerungsgebühren zwischen 10.000 und 28.500 Dollar je nach Lizenztyp, eine Umzugsgebühr von 1.500 Dollar sowie 13.000 Dollar für den Anschluss an das staatliche Seed-to-Sale-Bestandsverfolgungssystem.

Apotheken müssten zudem 250 Dollar für die Lizenzierung eines neuen Produkts entrichten, ergänzt durch eine Erneuerungsgebühr von 100 Dollar. Bislang fallen im Rahmen des Programms keinerlei Gebühren an, und Umsatzsteuern sind derzeit nicht erlaubt.

Weitere relevante Anpassungen betreffen die Integration von Transportlizenzen in die Produktherstellung, wodurch der Transport zu einer optionalen Zertifizierung würde. Außerdem sollen Gesundheitsdienstleister, die freiwillig am Programm teilnehmen, dieses verlassen können, wenn ihre ärztliche Zulassung nicht mehr in gutem Stand ist. Zudem müssten sie bestätigen, ob vor der Ausstellung einer Empfehlung ein persönlicher Termin stattfand.

Bundesweite Neueinstufung als Rahmen

Im Mai wurde staatlich lizenzierter medizinischer Cannabis durch die Bundesregierung von einer Droge der Kategorie I auf Kategorie III herabgestuft. Diese nationale Neuklassifizierung ist der Hintergrund für die geplante Entfernung des Schedule-I-Hinweises auf den Etiketten.

Gouverneur Jim Pillen (R) und Generalstaatsanwalt Mike Hilgers (R) hatten die vorherigen Regelungen der Kommission im Sommer genehmigt. Diese traten am 6. Juli endgültig in Kraft. Beide Politiker stehen im nächsten Monat zur Wiederwahl.

Die Kommission betont, dass sämtliche Stellungnahmen ausgewertet werden müssen, bevor sie die Vorschriften verabschieden und an den Gouverneur sowie den Generalstaatsanwalt weiterleiten kann. Dadurch verschiebt sich der Prozess bis ins Jahr 2027. Die Kommission hat angekündigt, bis zur Genehmigung der nächsten Regelrunde keine weiteren Einrichtungen mehr zu lizenzieren – auch dies erfordert erneut die Zustimmung der Exekutivbeamten.

Auf der Internetseite der Kommission heißt es: „Den Teilnehmern wird empfohlen, die vorgeschlagenen Änderungen vor der Anhörung zu prüfen und ihre Kommentare auf spezifische Bestimmungen zu konzentrieren, die sie ändern, präzisieren, ergänzen oder streichen möchten." Auch Anmerkungen zum vorgeschlagenen Gebührenkatalog seien willkommen.

Aus Sicht deutscher Cannabis-Investoren und Marktbeobachter zeigt dieser Vorgang, wie stark die einzelstaatliche Regulierung von der Zustimmung weniger Exekutivbeamter abhängig ist. Die Verschiebung auf 2027 und die Verbindung mit den bevorstehenden Wahlen verdeutlichen, wie politisch die Umsetzung medizinischer Cannabisprogramme in den USA weiterhin ist.

Nebraska Medizinisches CannabisMedical Cannabis CommissionSchedule IGebührenstruktur CannabisJim PillenMike HilgersCannabis Regulierung UsaNeuklassifizierung Cannabis

Meistgelesene News

  1. Umfrage belegt: Immer mehr Konsumenten ersetzen Alkohol durch Cannabis
  2. Brittney Griner macht sich für Cannabis-Legalisierung in allen US-Bundesstaaten stark
  3. Cannabisprodukte zeigen laut Bericht langanhaltende Wirkung bei entzündlicher Arthritis
  4. Der Flugzeug-Check: Woran Cannabis-Firmen den passenden Dienstleister erkennen
  5. Georgien erlaubt Postversand von Medizinalcannabis – USPS ohne Stellungnahme

Disclaimer


Wichtiger Hinweis auf bestehende Interessenkonflikte:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen dieser Publikation Interessenkonflikte bestehen:

1. Die Stock Market Media Ltd. und ihr nahestehende Personen besitzen Aktien der hier empfohlenen Gesellschaften und beabsichtigen, diese im Rahmen und zu jedem Zeitpunkt dieser Empfehlung zu verkaufen. Hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

2. Der Herausgeber dieser Publikation, sowie die verantwortlichen Redakteure erhalten für die Erstellung eine finanzielle Vergütung. Auch hierin besteht ein eindeutiger und konkreter Interessenkonflikt.

3. Beachten Sie auch die weitergehenden Ausführungen zu bestehenden Interessenkonflikten im nachfolgenden Disclaimer, u.a. unter Ziff. 2.

Disclaimer

Wichtige Informationen und Pflichtmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gemäß Finanzanlageverordnung (FinAnV).

Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) hat ihre Tätigkeit als Ersteller von Anlagestrategieempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 34 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 oder von Anlageempfehlungen im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Nummer 35 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, (bisher „Finanzanalysen“) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gemäß WpHG angezeigt. Die Pflichten der Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) regeln sich primär nach den §§ 85, 86 WpHG, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/958.

Angaben über den/die Ersteller dieser Publikation: Verantwortlich für die Erstellung der Texte und Inhalte dieser Publikation ist Herr Roberto Gonçalves de Albuquerque, als Analyst und Chefredakteur. Herausgeber ist die Stock Market Media Ltd., 405 Kings Road, Flat 600, London, SW10 0BB, Vereinigtes Königreich, vertreten durch den Director Roberto Gonçalves de Albuquerque.

Wichtige Hinweise zur Erstellung dieser Veröffentlichung: Diese Veröffentlichung enthält sowohl Tatsachen und Fakten zu den besprochenen Unternehmen, als auch rein subjektive Werturteile, Interpretationen, Schätzungen, Hochrechnungen, Vorhersagen und Preisziele. Diese versuchen wir, möglichst transparent voneinander abzugrenzen, um irreführende Angaben zu vermeiden. Recherche, Aufbereitung und Formulierung erfolgen dabei unter Einsatz gängiger digitaler und KI-gestützter Hilfsmittel; die inhaltliche Prüfung und die redaktionelle Verantwortung liegen bei uns. Die wesentlichen Grundlagen und Maßstäbe unserer Werturteile und Bewertungen, der besprochenen Aktien, basieren auf folgender Vorgehensweise:

Beurteilung und Bewertung von Unternehmen nach herkömmlichen Bewertungsmethoden (grundlegender Bewertungsansatz)

  • Einschätzung des Potentials der zukünftigen Unternehmensentwicklung (Wachstumsansatz) und Hochrechnung auf das entsprechende Bewertungspotential (Kurs-Potential-Analyse) sowie einer möglichen Unternehmens-Aktien-Bewertung aufgrund potentieller Gewinnerwartungen (KGV Hochrechnung)
  • Einschätzung des von uns erwarteten Best-Case-Szenarios im absoluten Erfolgsfall des Unternehmens (Blue-Sky-Potential-Ansatz)
  • Effekt der von uns erwarteten, gesteigerten Bekanntheit der empfohlenen Aktie auf den Aktienkurs durch einen starken Anstieg der Nachfrage am Markt (insbesondere maßgeblich bei marktengen oder neu bzw. erstmals empfohlenen Aktien) aufgrund der von uns oder Dritten veröffentlichten Publikationen (meistens Kaufempfehlungen), (Multiplikator- / Momentum-Effekt, Hype), dadurch überproportional steigende Rendite/Aktienkurs bei entsprechend steigendem Risiko
  • Technische Analyse des Aktienkurses gemäß gängiger Analyse-Methoden, meist zur Voraussage von Kurs-Signalen (Kauf- oder Verkaufssignal, Ausbruch der Aktie, Festlegung von Kurszielen, Unterstützungs- oder Widerstandsbereichen, erwarteten Mindestbewegungen oder Mindest-Gegenbewegungen, Voraussage von Signalpunkten (wenn-dann), etc.), größtenteils auf der erwarteten Massenpsychologie aufbauend. (technischer Ansatz).

Herkömmliche Bewertungsansätze sind bei jungen oder noch umsatzlosen Unternehmen oft schlecht sinnvoll anwendbar. Daher stützen wir uns bei der Bewertung von solchen Unternehmen tendenziell auf die von uns errechnete Potential-Analyse, sowie die Einschätzung der Nachfrage nach solchen Aktien am Kapitalmarkt. Letztendlich entscheidet der Markt über den Aktienkurs eines Unternehmens. Entsteht durch umfangreiche Empfehlungen einer Aktie, eine exzessive Nachfrage nach dieser, ist es möglich, dass der Aktienkurs bei einem hohen Handelsvolumen überdurchschnittlich steigt. Dies führt zwar zu extremen Gewinnmöglichkeit, erhöht jedoch entsprechend das Risiko einer Blasenbildung mit entsprechendem Kursrückgang. Durch die gesteigerte Volatilität der Aktie in solchen Situationen ergeben sich überdurchschnittliche Gewinn- und Verlustmöglichkeiten, sowohl in beide Handelsrichtungen als auch bei wiederkehrenden Gegenbewegungen. Auch solche Marktentwicklungen sind ein wichtiger Teil unserer Handelsempfehlungen und Bewertungsansätze. Diese Publikation befasst sich ausschließlich mit überdurchschnittlich volatilen Werten mit hohem Gewinn- und auch Verlustpotential.

Hinweis zu Informationsquellen: Die Zuverlässigkeit von Informationsquellen wird von uns vor deren Verwendung ausführlich geprüft und von uns entsprechend ihrer Glaubwürdigkeit und Bedeutung subjektiv bewertet. Dabei entscheiden wir nach eigenen Maßstäben, welche Quellen wir für relevant, zu konservativ oder zu optimistisch halten. Letztendlich legen wir unsere Empfehlungen aufgrund unserer persönlichen Einschätzungen fest. Bei der Informationsbeschaffung greifen wir auf zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen zurück wie z.B. Pressemitteilungen, Ad-Hoc-Mitteilungen, Unternehmensmeldungen, Firmenpräsentationen, Publikationen und Artikeln zum besprochenen Unternehmen, gängige Finanzmedien im In- und Ausland sowie auf Unternehmens- oder Branchen-Analysen Dritter. In unseren Publikationen werden ausschließlich öffentlich verfügbare Informationen und Quellen, sowie vom Unternehmen selbst verbreitete Informationen verwendet.

Hinweis zu bestehenden Interessenkonflikten: Wir weisen hiermit darauf hin, dass Gesellschafter, Redakteure, Mitarbeiter sowie Personen bzw. Unternehmen die an der Erstellung dieser Veröffentlichung beteiligt sind, sowie Auftraggeber (Dritte) der Publikation von Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung direkt oder indirekt Anteile an Wertpapieren, welche im Rahmen der jeweiligen Publikation besprochen werden, halten. und daher an einer Kurs- und/oder Umsatzsteigerung, d.h. auch einer erhöhten Handelsliquidität interessiert sind, da die Absicht besteht, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung diese Wertpapiere zu verkaufen und an steigenden Kursen und Umsätzen zu partizipieren. Ein Kurszuwachs der Aktien der vorgestellten Unternehmen kann zu einem Vermögenszuwachs bei diesen Personen führen. Durch die Besprechung des Unternehmens können jedenfalls der Aktienkurs des Unternehmens erheblich beeinflusst werden. Insbesondere wird auch durch Wertpapiertransaktionen der Aktienkurs der besprochenen Unternehmen maßgeblich beeinflusst. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um Unternehmen handelt deren Aktien keine breite Marktkapitalisierung haben und bei denen nur ein enger Markt besteht. Hier können auch nur geringe Auftragsvolumen erhebliche Auswirkungen auf die Kurse haben. Sie sind aber auch daran interessiert, dass der Kurs des besprochenen Unternehmens sinkt, wenn sie deren Aktien günstiger erwerben wollen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und seine Mitarbeiter werden zudem für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und Veröffentlichung dieser Publikation sowie für andere Dienstleitungen entgeltlich entlohnt. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Diese Vergütung kann durch das Unternehmen über das die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) Informationen veröffentlicht, durch mit diesen Unternehmen verbundene Dritte oder sonstige Dritte, die ein Interesse in Bezug auf die im Zusammenhang mit dieser Veröffentlichung besprochenen Unternehmen verfolgen, erfolgen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Dieser wird zunächst dadurch begründet, dass die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) im Interesse ihres Auftraggebers ihre Ausführungen vornehmen könnte. Die Stock Market Media Ltd. (Cannabisaktien.news) und/oder mit ihr verbundene Unternehmen haben mit der gegenständlichen Gesellschaft bzw. mit deren Aktionären eine kostenpflichtige Vereinbarung zur Erstellung der redaktionellen Besprechung getroffen. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenskonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

Hinweis zur Handhabe der internen Organisationspflichten: Aufgrund der geringen Unternehmensgröße des Herausgebers, ist eine interne Kontrolle der Compliance Prozesse der an dieser Publikation mitwirkenden Mitarbeiter und sonstigen Beteiligten überschaubar.

Verantwortliche Aufsichtsbehörde: Die Stock Market Media Ltd. hat ihre Tätigkeit gemäß § 86 WpHG bei der BaFin angezeigt.